Rechtsprechung
   VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25318
VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03 (https://dejure.org/2003,25318)
VK Bund, Entscheidung vom 30.06.2003 - VK 1-47/03 (https://dejure.org/2003,25318)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - VK 1-47/03 (https://dejure.org/2003,25318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe der Versorgung eines Einsatzkontingentes sowie Lufttransportleistung und Transport per Lastkraftwagen (LKW) ; Erfordernis eines drohenden Schadens durch die gerügte Verletzung von Vergabevorschriften; Gleichwertigkeit von Hauptangeboten und Nebenangeboten; ...

  • Wolters Kluwer
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Anforderungen an den "drohenden Schaden" (chancenloses Angebot)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

    Auszug aus VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03
    Nachdem die ASt gegen den Beschluss der Vergabekammer sofortige Beschwerde eingelegt hatte, wurde der Beschluss der Vergabekammer durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30. April 2003 (Az. Verg 61/02) aufgehoben.

    Insofern stehe auch dem diesbezüglichen Begehren der ASt die Rechtskraft der vorgenannten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 30. April 2003 - Verg 61/02) entgegen.

    b) Im streitgegenständlichen Verfahren war das Angebot der ASt aufgrund der von ihr vorgenommenen Änderungen des Rahmenvertrages zwar als (bloßes) Nebenangebot zu werten (vgl. insoweit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30. April 2003 - Verg 61/02), als solches ist es aber gegenüber den Hauptangeboten anderer Bieter, die auf der Grundlage unveränderter Verdingungsunterlagen abgegeben wurden, wegen fehlender Gleichwertigkeit nicht berücksichtigungsfähig.

    Aus den dargestellten Unterschieden ergibt sich, dass das von der ASt unterbreitete Nebenangebot nicht unwesentliche Regelungsmerkmale des von der Ag zum Gegenstand der Verdingungsunterlagen gemachten RV betrifft (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03
    Die Beigeladene hat ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen, da der maßgebliche Interessengegensatz des Nachprüfungsverfahrens nicht zwischen ihr und der ASt bestand, § 162 Abs. 3 VwGO analog (s hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000, Verg 3/99, wo der Beigeladenen aus Billigkeitsgründen ein Kostenerstattungsanspruch gegen die unterliegende ASt zugebilligt wurde, weil Letztere im Nachprüfungsverfahren die Zuverlässigkeit der Beigeladenen angegriffen hatte).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - Verg 33/01

    "Newcomer": Fehlende Referenzliste als Ausschlussgrund?

    Auszug aus VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03
    Bei den Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB, das sich erst aufgrund einer Rücknahme des Antrags in der mündlichen Verhandlung erledigt hat, handelt es sich um Kosten des Nachprüfungsverfahrens, so dass diesbezüglich keine gesonderten Kosten erhoben werden (entsprechend für die Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2001, Verg 33/01).
  • VK Bund, 13.11.2002 - VK 1-87/02

    Leistungen zur Versorgung des Einsatzkontingentes

    Auszug aus VK Bund, 30.06.2003 - VK 1-47/03
    Mit Beschluss vom 13. November 2002 (Az. VK 1 - 87/02) verwarf die Vergabekammer des Bundes den Antrag mit der Begründung, dass es der ASt an der erforderlichen Antragsbefugnis fehle.
  • VK Brandenburg, 14.07.2003 - VK 40/03

    Unverzügliche Rüge vor Angebotseröffnung

    Diese Voraussetzungen bezwecken, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und den Zuschlag gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren nicht einleiten können soll, um weitere Verzögerungen zu verhindern (s. nur jüngst Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 30.06.2003, Az.: VK 1-47/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht